Auf der ganzen Welt gibt es viele Rechtsformen die viele besonderheiten haben. Heute möchte ich euch einige davon näher bringen und erklären. Das Thema ist zwar etwas trocken, aber solltet ihr euch noch nicht damit befasst haben, solltet ihr euch 5 Minuten Zeit nehmen und zumindest kurz in das Thema eintauchen.
AG
Die Deutsche AG, für uns hier eine der bekanntesten Rechtsformen, natürlich neben der GmbH. AG steht für Aktiengesellschaft und beschreibt somit ein Unternehmen, welches die Eigentümeranteile über Aktien verbrieft hat. Wichtig hier, AGs müssen NICHT börsen gelistet sind, ca. 90% aller AGs sind nämlich nicht an einer Börse gelistet. Das Mindestgrundkapital einer Deutschen AG liegt bei 50.000€.
KGaA
In Deutschland sind aber nicht nur AGs an der Börse sondern auch KGaAs. Eine KGaA ist eine Komandit Gesellschaft auf Aktien und wie der Name schon sagt, verbindet diese Rechtsform eine Komanditgesellschaft mit einer Aktiengesellschaft. Hierbei ist der persönlich nicht haftende Gesellschafter (Kommanditist) über Aktien an der KGaA beteiligt. Genau wie bei der AG liegt das Mindestgrundkapital bei 50.000€.
SE
Auf der EU Ebene gibt es mitlerweile auch eine Rechtsform die Societas Europaea oder zu Deutsch die Europäische Gesellschaft. Auch wenn das ganze ziemlich exotisch klingt, so gibt es doch relativ viele SEs, vorallem auf Konzernebene. Ein paar Beispiele wären die Porsche SE oder die Allianz SE. Die SE sind eher ein politisches Bestreben, welche 2004 ins Leben gerufen worden sind. Das Mindestgrundkapital hier liegt bei 120.000€ und liegt so tatsächlich weit über dem der AG.