Quellensteuer

Quellensteuer fällt für einen Anleger an, wenn er Auszahlungen aus einem Drittland erhält. Je nach Land fällt die Höhe unterschiedlich aus. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen lassen sich Zahlungen für Deutsche Anleger in der Regel auf 15 % begrenzen. Es gibt auch Ausnahmen wie Irland oder Großbritannien, denn in diesen Länder beträgt der Quellensteuersatz 0 %.

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